Hundeabgabe und Hundmarken

Höhe der jährlichen Abgabe pro Hund:
Nutzhunde € 6,54 pro Hund
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz € 90,-- pro Hund
Alle übrigen Hunde € 35,-- pro Hund

Entstehen der Abgabenschuld, Fälligkeit der Abgabe
Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten.
Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils am 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Hundeabgabemarke
§ 7
(1) Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund (§ 4 Abs. 7) eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen. Die Hundeabgabemarke für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz muss in einer, sich von den anderen Hundeabgabemarken deutlich unterscheidbaren, rötlichen Farbe ausgestaltet sein. 

Bei Verlust der Abgabemarke ist dem Halter des Hundes auf seinen Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke auszufolgen.

Kosten der Hundeabgabemarke: € 0,54 sind bei der Anmeldung zu entrichten.