Anmeldung Kirtag

Marktstandplätze und deren Zuweisung

1) Die Vergabe der Marktstandplätze erfolgt ausschließlich durch Zuweisung durch die Marktgemeinde Persenbeug-Gottsdorf. Sie gilt für die Dauer des jeweiligen Marktes, sofern nichts anderes vereinbart wird. Ohne vorherige Zuweisung darf kein Marktstandplatz bezogen werden.

2) Die Vergabe der Standplätze erfolgt nur auf Basis einer schriftlichen Voranmeldung per E-Mail an gemeinde@persenbeug-gottsdorf.at mittels dem vollständig ausgefüllten „Erhebungsblatt Kirtag Persenbeug“ mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Markttermin. Das Erhebungsblatt ist auf der Homepage der Marktgemeinde unter folgendem Link abrufbar.

3) Die Zuweisung der Standplätze erfolgt unter Bedachtnahme auf den Zweck des Marktes, die Bedürfnisse der Bevölkerung, die örtliche Verteilung der Verkaufsstände, einen ausgewogenen Branchenmix und die Qualität der angebotenen Waren.

4) Es besteht kein Recht auf Einräumung eines bestimmten Platzes im Marktgebiet.

5) Je Originalgewerbeschein kann ein Standplatz vergeben werden, sofern genug Platz vorhanden ist. Der zur Aufstellung zugewiesenen Raum darf nicht überschreiten werden. Im Bedarfsfall kann eine Platzbeschränkung je Bezieher verfügt werden.

6) Die Weitergabe eines zugewiesenen Marktplatzes ist nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis durch die Marktgemeinde erlaubt.

7) Die Absage eines zugewiesenen Standplatzes hat schriftlich spätestens eine Woche vor dem Markttermin zu erfolgen. Marktbeschicker, die einen zugewiesenen Standplatz ohne Absage nicht wahrnehmen sind für den nächsten Markttermin von der Standplatzzuweisung ausgeschlossen.

8) Der Bezug der Marktplätze bzw. der Standabbau hat während der von der Marktgemeinde Persenbeug-Gottsdorf ausgeschriebenen Marktzeiten zu erfolgen.


Weitere Informationen:
Marktstandsgebühren