Änderung der Friedhofsgebühren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

In der letzten Gemeinderatssitzung hat der GR die neuen Gebühren für den Friedhof in Persenbeug beschlossen. Grund hiefür war eine notwendige Anpassung der Verordnung in Bezug auf die Besetzung von Urnen in Gräbern sowie die Aufforderung des Landes kostendeckende Gebühren einzuheben.

 

Neben den Beerdigungsgebühren, die auch jetzt den tatsächlichen Aufwand (Personal, Bagger Fa. Brachinger) nur zum Teil decken und Erneuerungsgebühren müssen in Hinkunft auch das Öffnen und Schließen von Gräbern (Entfernen von Einfassungen, Deckeln, Abteilungen), die bisher bei einem Todesfall von der Fa. Raffetseder direkt mit dem Grabstellenbesitzer  verrechnet wurden, über die Gemeinde abgerechnet werden. Von der Fa. Raffetseder wurden uns diese Tarife bekanntgegeben und so auch in die Verordnung aufgenommen. 

Geregelt wurde auch die Beisetzung von Urnen in vorhandenen Erdgräbern. Hier dürfen in Hinkunft 4 Urnen im Grab bzw. 2 Urnen auf dem Grab bestattet werden (entweder in Urnenboxen oder direkt im Grab bzw. in entsprechenden Behältern mit dem Grab verbunden auf dem Grab.

Hier finden Sie die neue Datei herunterladen: PDFFriedhofsordnung sowie die Datei herunterladen: PDFGebührenordnung.