Änderung des Flächenwidmungsplan

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wappen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Persenbeug-Gottsdorf beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Persenbeug in folgenden Punkten abzuändern:

* Abänderung der Baulandwidmungsart von „Bauland-Wohngebiet (BW)“ bzw. „Bauland-Betriebsgebiet (BB)“ in „Bauland-Kerngebiet (BK)“ sowie Umwidmung von „Grünland-Grüngürtel (Ggü)“ in „Bauland-Kerngebiet (BK)“ bei gleichzeitiger geringfügiger Anpassung der Abgrenzung der bestehenden „Zentrumszone“ im zentralen Ortsbereich von Persenbeug

* Umwidmung von „Bauland-Betriebsgebiet (BB)“ bzw. „Bauland-Wohngebiet (BW)“ in „Bauland-Agrargebiet (BA)“ sowie Verschiebung der bestehenden Widmung „Grünland-Grüngürtel (Ggü)“ mit der Funktion „Emissionsschutz/Immissionsschutz (-1)“ und teilweise Umwidmung von „Grünland-Grüngürtel (Ggü)“ bzw. „Bauland-Wohngebiet (BA)“ in „private Verkehrsfläche (Vp)“ im Siedlungsbereich von Gottsdorf

* Umwidmung von „Grünland - Freihaltefläche (Gfrei)“ in „Grünland-Sportstätte (Gspo)“ mit dem Zusatz „-Fußballplatz“ bzw. „-Bikepark“ südlich des Ortsbereiches von Persenbeug

* geringfügige Verschiebung der Baulandabgrenzung (Umwidmung von „Grünland-Freifläche (Gfrei)“ in „Bauland-Agrargebiet (BA)“) im Süden der Ortschaft Hagsdorf

* Streichung der Festlegung „Aufschließungszone“ im Bereich der Wohnbaulandaufschließungszone „BA-A24“ bei gleichzeitiger Abänderung von Verkehrsflächenfestlegungen sowie Verschiebung der Widmung „Grünland-Grüngürtel (Ggü)“ mit dem Zusatz „Emissionsschutz/Immissionsschutz (-1)“ sowie teilweise Umwidmung von „Bauland-Sondergebiet“ mit dem Zusatz „Feuerwehr (-4)“ in „öffentliche Verkehrsfläche (Vö)- Parkplatz (P)“ zwischen der Landesstraße B3 und dem Sportplatzareal im Siedlungsbereich von Gottsdorf

* Streichung der Festlegung „Aufschließungszone“ im Bereich der Wohnbaulandaufschließungszone „BW-A9“ zwischen „H.-Waggerl-Straße“ und „B.v.Suttner-Straße“ im Süden des Ortsbereiches von Persenbeug

vom 07.12.2022 bis 19.01.2023

im Rathaus zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 

Jede(r) ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu diesem Änderungsentwurf (PZ.: PERB – FÄ 14 - 12288 – E, verfasst von DI Karl SIEGL, Gschwandnergasse 26/2, 1170 Wien) schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Die/Der Verfasser/in einer Stellungnahme hat allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, dass ihre/seine Anregung Berücksichtigung findet.

Kundmachung (521 KB) - .PDF