Marktstandsgebühren

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2,50 €

 

Marktstandgebühren

Die Marktstandsgebühren werden auf Grund des Finanzausgleichsgesetzes sowie  der Verordnung des Gemeinderates vom 16.12.2003 eingehoben .

Grundlage für die Berechung der Gebühren sind die Länge des Marktstandes bzw. bei sonstigen Einrichtungen die Fläche der Einrichtung.

Für jene Einrichtungen, die nicht als Marktstand gewertet werden können, wird die Höhe der Marktstandsgebühr pro m² der Einrichtung gemessen.
In diesem Fall beträgt die Marktstandsgebühr EUR 2,00 pro m²