Hundeabgabe und Hundmarken

Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Persenbeug-Gottsdorf beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben.

Höhe der Abgabe

1.      für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund

2.      für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 77,-- pro Hund

3.      für alle übrigen Hunde jährlich € 30,-- pro Hund

 

Entstehen der Abgabenschuld, Fälligkeit der Abgabe

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils am 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

 

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.


 

 

Weitere Informationen:

In der Hundeabgabe ist das Entgelt für die Hundeabgabemarke (§ 7) nicht enthalten.

 

Hundeabgabemarke

§ 7

(1) Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund (§ 4 Abs. 7) eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen. Die Hundeabgabemarke für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz muss in einer, sich von den anderen Hundeabgabemarken deutlich unterscheidbaren, rötlichen Farbe ausgestaltet sein. 

 

Bei Verlust der Abgabemarke ist dem Halter des Hundes auf seinen Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke auszufolgen.

 

Kosten der Hundeabgabemarke: € 0,54
bei der Anmeldung zu entrichten.