Gemeindeinterne Förderung - Glasfaseranschluss

Zweck der Förderung ist die Erreichung der 42% Hürde während der nöGIGSammelphase von Jänner bis März 2022. Daher sollen alle Bürgerinnen und Bürger, die durch eine Glasfaserbestellung im Aktionszeitraum zur Erreichung der 42% Hürde beigetragen haben, mit einem Baukostenzuschuss für die Arbeiten auf der eigenen Liegenschaft unterstützt werden.

Die 100 Euro Förderung können ab Mai 2023 direkt bei der Gemeinde beantragt werden.
Bitte legen Sie dem ANTRAGSFORMULAR die Rechnungskopie sowie die Zahlungsbestätigung bei.

Die Richtlinien zur Beantragung der Förderung finden Sie HIER.