Gemeindeinterne Förderung - Energiekostenzuschuss

Richtlinien für einen Energiekostenzuschuss der Marktgemeinde Persenbeug-Gottsdorf


1. Gegenstand der Förderung:

Der Gemeinderat plant, sozial bedürftigen GemeindebürgerInnen einen einmaligen Energiekostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.

2. Voraussetzungen: 

a) Der Antragsteller muss einen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde PersenbeugGottsdorf haben. 

b) Der Antragsteller muss die Anspruchsvoraussetzungen für einen Heizkostenzuschuss beim Land NÖ erfüllen.

3. Beantragung der Förderung: 

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt gemeinsam mit dem Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt beim Gemeindeamt einzubringen.

4. Schlussbestimmungen: 

Diese Richtlinien wurden vom Gemeinderat der Marktgemeinde Persenbeug-Gottsdorf in seiner Sitzung am 21. September 2022 erlassen und treten mit 1. Oktober 2022 in Kraft.

Das Antragsformular finden Sie HIER: Förderung_Energiekostenzuschuss[2].pdf herunterladen (0.12 MB)